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Erbrecht Meschede

Pflichtteilsansprüche, Testament, Vermögensnachfolge

Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf seine Erben. Wer Erbe ist, richtet sich, sofern eine letztwillige Verfügung (z.B. ein Testament) nicht vorhanden ist, nach der im Gesetz vorgesehenen Erbfolge.

Werden mehrere Personen Erbe des Verstorbenen, so haben diese in einer Erbauseinandersetzung das Vermögen untereinander aufzuteilen. Eine solche Auseinandersetzung ist häufig rechtlich und praktisch schwierig und daher sehr streitanfällig.
 

Streit um das Erbe? Was tun bei Erbauseinandersetzungen?

Wir vertreten Sie bei der Erbauseinandersetzung, bei Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen und übernehmen die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.

Es steht dem Erblasser offen, seine Erbfolge in einer letztwilligen Verfügung, z.B. einem Testament zu regeln. Nächste Angehörige dürfen aber in der Regel nicht ganz leer ausgehen, da Ihnen ein gesetzliches Mindestmaß am Nachlass, der Pflichtteilsanspruch zusteht.

Es empfiehlt sich daher für den Erblasser mit einer vernünftigen Gestaltung seines Testamentes sein erwünschtes Ziel zu formulieren, um zwischen den Erben Streit zu vermeiden. Da das Erbrecht hierfür aber nur bestimmte Mittel zur Verfügung stellt, gilt es, diese richtig einzusetzen, damit das Ergebnis des Testaments klar und eindeutig ist.
 

Sie wollen für den Erbfall vorsorgen? Testamentsgestaltung im Erbrecht in Meschede

Wir bieten kompetente Gestaltungsmöglichkeiten für den Erbfall auch unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte. Ob z.B. ein Berliner Testament, d.h. die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten immer sinnvoll ist, oder eine alternative Gestaltung auch aus steuerlichen Gründen Sinn macht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Wussten sie z.B., dass das Berliner Testament die steuerlichen Freibeträge der Kinder zur Hälfte "verschenkt", diese also zur Hälfte nicht genutzt werden?

Auch im Bereich der Unternehmensnachfolge kann durch eine vernünftige Testamentsgestaltung vermieden werden, dass das Unternehmen durch einen nicht gewünschten Eintritt des Erben und / oder möglicher Abfindungsforderungen gefährdet wird. Hier bedarf es einer vernünftigen Abstimmung der Gesellschaftsverträge mit dem Testament des Unternehmers. Wussten sie z.B., dass die Regeln im Gesellschaftsvertrag den Regeln des Testaments vorgehen, d.h. die testamentarische Regelung der Unternehmensnachfolge nicht wirksam ist, wenn der Gesellschaftsvertrag Abweichendes regelt?
 

Sie wollen Ihre Vermögensnachfolge zu Lebzeiten vornehmen?

Neben der testamentarischen Regelung der Vermögensnachfolge ist die lebzeitige Übertragung des Vermögens möglich und gegebenenfalls auch sinnvoll.

Wir bieten kompetente Gestaltungsmöglichkeiten zur lebzeitigen Vermögensnachfolge im privaten und unternehmerischen Bereich, auch unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte und unter dem Aspekt eigener künftiger Pflegebedürftigkeit.

Mit einem eindeutig gestalteten Testament oder einer durchdachten lebzeitigen Vermögensnachfolge kann also Ihr individuelles Ziel in der Vermögensnachfolge erreicht werden und somit im Erbfall Streit vermieden werden.

Da es zu einer solchen Gestaltung aber guter Kenntnisse des komplexen Rechtsbereiches Erbrecht bedarf, sollten sie auf die Hilfe eines Fachanwalts für Erbrecht in unserer Mescheder Kanzlei zurückgreifen.


Ihre Ansprechpartnerinnen für das Erbrecht in unserer Kanzlei in Meschede sind:

Fachanwältin für Erbrecht in Meschede Frau Rechtsanwältin
Ulrike Peus
Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwältin in Meschede Frau Rechtsanwältin und Notarin
Katrin Peus
 

 

 
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